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bella(Samstag, 20.Jun 2009, 23:05)Unterhaltszahlungen Mein Sohn ist onlinesüchtig, hat seine Ausbildung geschmissen und lebt nur noch in der virtuellen Welt von „World of Warcraft“. Auf Anraten der Suchtberatungsstelle darf ich ihn nicht weiter finanziell unterstützen, um seinen Leidensdruck auf diese Weise zu erhöhen. Sein von mir getrennt lebender Vater zahlt jedoch nach wie vor Unterhalt. Was kann ich tun? Bin ich berechtigt, die Unterhaltszahlungen auf ein Konto einzuzahlen, zu dem mein Sohn erst dann Zugang hat, wenn er von seiner Sucht befreit ist? |
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