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Luna

(Sonntag, 22.Aug 2010, 15:44)
Schulden
Ich nochmal kurz!

Also für Schulden der Kinder haften Eltern nur wenn sie gebürgt haben.
Unterhaltspflicht besteht bis zum 27. Lebensjahr. ( Außer es wurde schon eine abgeschlossene Ausbildung finanziert oder das Kind bricht die Ausbildung mutwillig ab)





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