|
|
Luna(Sonntag, 22.Aug 2010, 15:44)Schulden Ich nochmal kurz! Also für Schulden der Kinder haften Eltern nur wenn sie gebürgt haben. Unterhaltspflicht besteht bis zum 27. Lebensjahr. ( Außer es wurde schon eine abgeschlossene Ausbildung finanziert oder das Kind bricht die Ausbildung mutwillig ab) |
Powered by Koobi:CMS 7.24 © dream4®