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NIDRO

(Dienstag, 24.Aug 2010, 14:43)
Rastlose Mama
Hallo rastlose,

Ok, die ARGE kann sich weigern die Miete zu bezahlen aber es gibt eine Ausnahmeregel, die in Härtefällen (wie z.B. Suchterkrankungen) auch eine Mietkostenübernahmen (KdU) ermöglichen.
Wichtig ist, dass die ARGE als "Mitspieler" beim Versuch den Sohn in eine Beratung / Therapie zu bewegen gewonnen wird. Dazu kann es sinnig sein den Fallmanager/pesönlicher Ansprechpartner zu informieren, der dann entsprechende Schritte einleiten muss. (Gutachten beim Amtsarzt, Therapie, Beratungsstunden). So ist es möglich, dass das "Hilfesystem" (Arge, Eltern, Ämter, Beratungsstellen, psychosozialer Dienst, etc.) zusammenarbeiten. Manchmal ist es die einzige Hilfe der Eltern, Helfer für das Kind (und sich) zu besorgen. Dies kann eine Beratungsstelle oder auch ein psycho-sozialer Dienst sein, die sich dann kümmert.
Noch etwas am Rande: Hinter fast allen abhängigen Spielern, die ich beisher gesehen habe, stecken psychische Probleme, von Depressionen bis zu Bindungs- und Persönlichkeitsstörungen, so dass Hilfe aus dem "psycho-Bereich" selten falsch ist.

Viel Kraft und gute Ideen

NIDRO

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