Betreiber offener W-Lans riskieren Abmahnung
Gute Nachricht für Familien, deren Kinder über freizugängliche, fremde W-Lan-Leitungen aus der Nachbarschaft spielen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass W-Lan-Betreiber, die ihre Leitungen nicht mit Kennwörtern schützen, für alles verantwortlich sind, was mit ihrer Leitung geschieht. Deshalb sind Kennwörter dringend erforderlich.
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| Geschrieben von: Team-ch am 17.05.2010 | | Wertung |




